Begleitende Umgänge nach § 18 Abs. 3 SGB VIII
Begleitende Umgänge nach § 18 Abs. 3 SGB VIII richten sich an Kinder, Jugendliche und Familien, bei denen der Kontakt zu einem Elternteil oder einer anderen wichtigen Bezugsperson nicht eigenständig, konfliktfrei oder ohne fachliche Unterstützung gestaltet werden kann. Dies kann insbesondere in Trennungs- und Scheidungssituationen, bei längeren Kontaktabbrüchen, hochstrittigen Elternkonflikten, Unsicherheiten in der Beziehungsgestaltung oder in kinderschutzrelevanten Fallkonstellationen erforderlich sein.
Die Neuanfang gGmbH Soest bietet Begleitende Umgänge als eigenständiges Angebot im ambulanten Bereich an. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen einen sicheren, verlässlichen und kindgerechten Rahmen für Umgangskontakte zu ermöglichen. Im Mittelpunkt stehen dabei das Wohl des Kindes, der Schutz vor Überforderung sowie die Förderung tragfähiger und entwicklungsförderlicher Beziehungen.
Unsere qualifizierten Fachkräfte bereiten die Umgangskontakte gemeinsam mit den Beteiligten vor, begleiten die Durchführung und sorgen für eine fachliche Nachbereitung. Sie schaffen klare Strukturen, achten auf die Bedürfnisse und Grenzen des Kindes, unterstützen gelingende Kontaktmomente und greifen ein, wenn der Schutz oder die emotionale Sicherheit des Kindes dies erforderlich macht. Dabei gilt der Grundsatz: so viel Unterstützung wie nötig und so viel Eigenständigkeit wie möglich.
Je nach Bedarf können unterschiedliche Formen der Umgangsbegleitung umgesetzt werden. Dazu gehören klassische begleitete Umgänge, beschützt begleitete Umgänge, Umgangsanbahnungen nach längeren Kontaktabbrüchen sowie begleitete Übergaben bei konflikthaften Bring- und Abholsituationen. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt immer einzelfallbezogen und in enger Abstimmung mit dem fallführenden Jugendamt.
Begleitende Umgänge können sowohl im ambulanten Kontext als auch in enger Schnittstelle zu stationären Hilfen durchgeführt werden. Hierdurch wird ein verlässlicher Rahmen geschaffen, in dem Herkunftskontakte geschützt, vorbereitet, begleitet und in den weiteren Hilfeprozess eingebunden werden können.
Als Räumlichkeiten stehen hierfür unter anderem die Geschäftsstelle am Petrikirchhof 4 in Soest sowie die Betreuungsbüros in Welver und Warstein zur Verfügung. Je nach Einzelfall können Umgangskontakte auch in anderen geeigneten, kindgerechten und fachlich verantwortbaren Settings stattfinden.
Ansprechpartner:
Philipp Willamowski
Fachbereichsleitung ambulante Dienste Soest
0176 60504065
philipp.willamowski@neuanfang-soest.de
Carina Pieper
stellvertretende Fachbereichsleitung ambulante Dienste Soest
0176 43558261
carina.pieper@neuanfang-soest.de

